Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke

Schecks, Überweisungsträger oder andere Zahlungsverkehrsvordrucke bilden die Basis des beleghaften Zahlungsverkehrs. Um bankübergreifend eine reibungslose Weiterverarbeitung über automatische Lesegeräte und Scanner zu gewährleisten, hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), der Zusammenschluss der fünf Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft, bereits vor Jahrzehnten die Richtlinien für „die einheitlichen Zahlungsverkehrsvordrucke des Kreditgewerbes“ abgestimmt und für verbindlich erklärt. Beschrieben werden darin detailliert alle Anforderungen für die einheitliche Gestaltung von Zahlungsverkehrsvordrucken – angefangen von Format und (Blind-)Farbe über Papierspezifikationen, Präge- und Perforationsverbote bis hin zu Zeilenabständen, Beschriftungsvorgaben und ergänzenden optionalen Angaben.

Im Rahmen der neuen Zahlungsdiensterichtlinie wurden die Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke überarbeitet. Die neuen Richtlinien ersetzen die bisherige Version aus dem Jahr 2002 und treten am 31. Mai 2010 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an dürfen die beschriebenen Vordrucke nur noch nach den dann gültigen Richtlinien hergestellt werden.

Die neuen Richtlinien „Die einheitlichen Zahlungsverkehrsvordrucke des Kreditgewerbes (2009)“ sind in Form einer DIN-4 Broschüre unter der Bestell-Nr. 22.102 über die Bank-Verlag Medien GmbH zu beziehen.

Hinweis:
Die Zahlungsverkehrsvordrucke selbst (Scheck, Überweisungsträger, Zahlschein) führt die Bank-Verlag Medien GmbH nicht in ihrem Verlagsprogramm. 

Bei der Verwendung neutraler Scheckvordrucke durch Kontoinhaber (Bankkunden) sind diese verpflichtet, bei der Herstellung und Verwendung die aktuellen „Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke“ einzuhalten. Banken sollten ihren (Firmen-)Kunden das entsprechende Richtlinienheft zusammen mit der „Verpflichtungserklärung zur Herstellung und Verwendung neutraler Scheckvordrucke durch Kontoinhaber“ (BV-Formular 46.165) aushändigen.